Zollerklärung Warenpost International

Geändert am Di, 9 Sep um 2:17 NACHMITTAGS

Bei der Warenpost International läuft es so:

        Du brauchst kein separates Zollformular wie beim klassischen Paket mit „Zollinhaltserklärung“ auf grünem Zettel.

        Stattdessen wird das CN22 (bis 2 kg / bestimmter Warenwert) oder CN23 (bei höherem Wert/Gewicht) verwendet.

        Bei Warenpost wird das CN22 direkt ins Label integriert – also als aufgedruckter Bereich mit Inhalt, Wert und Absender/Empfänger.

        Du musst also keinen extra Aufkleber ausfüllen; die Angaben kommen über die elektronische Zollmeldung (Sendungsdaten/Elektronisches Export-Dokument), und die Deutsche Post druckt das CN22-Feld automatisch mit aufs Label.


Kurz gesagt: Bei Warenpost hängt nur dieses CN22-Feld am Label (bzw. CN23 bei Bedarf) – kein separater „Zollschissel“.


Beachte: 


Für Nordirland gilt eine Sonderregelung wegen des Brexit-Protokolls:

        Rein postalisch wird Nordirland von der Deutschen Post/DHL wie EU-Versand behandelt.

        Das bedeutet:

        Kein CN22 / CN23 nötig (weil innerhalb EU-Zollgebiet).

        Auch keine Zollinhaltserklärung am Label.

        Du versendest wie nach Irland oder Spanien.


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