Frage
Warum gibt es ein separates Widerrufsformular und können Retourenregeln übernommen werden?
Antwort:
Im Zusammenhang mit dem neuen EU-Widerrufsbutton ab dem 19.06.2026 stellt sich häufig die Frage, warum neben dem Retourenportal zusätzlich ein separates Widerrufsformular angeboten wird und ob bestehende Filter, Workflows und Automatisierungen aus dem Retourenportal dort ebenfalls genutzt werden können.
Warum gibt es ein separates Widerrufsformular?
Das separate Widerrufsformular wurde eingeführt, weil der Widerruf rechtlich und prozessual nicht in jeder Hinsicht mit einer klassischen Retoure identisch ist.
Wichtige Gründe dafür sind:
Der Widerruf soll für Verbraucher klar, einfach und auf elektronischem Weg möglich sein.
Der Prozess soll als eigenständige Widerrufsfunktion erkennbar sein und nicht nur als Teil eines allgemeinen Retourenprozesses.
Beim Widerruf muss kein Grund angegeben werden.
Maßgeblich sind die gesetzlichen Widerrufsfristen, insbesondere die 14-Tage-Frist.
Über einen Widerruf können auch Bestellungen betroffen sein, die noch nicht versendet wurden. In solchen Fällen läuft der Vorgang praktisch eher auf eine Stornierung der Bestellung hinaus als auf eine klassische Warenrücksendung.
In den deutschen Gesetzesmaterialien zur Umsetzung der EU-Vorgaben wird ausdrücklich genannt, dass eine elektronische Widerrufsfunktion eingeführt werden soll; die Anwendung der nationalen Vorschriften ist ab 19. Juni 2026 vorgesehen.
Kann weiterhin das Retourenportal für Widerrufe verwendet werden?
Grundsätzlich kann weiterhin das bestehende Retourenportal genutzt und über den Widerrufslink beziehungsweise Widerrufsbutton verlinkt werden.
Gerade dann, wenn im Retourenportal bereits mit bestehenden Workflows, Filtern und Automatisierungen gearbeitet wird, kann das in der Praxis weiterhin der passendere Weg sein.
Dazu zählen zum Beispiel:
Ausschluss bestimmter Bestellungen anhand von Tags
vollständige Sperrung bestimmter Bestellungen
automatische Genehmigung von Anfragen
automatische Bereitstellung von Retourenlabels anhand hinterlegter Carrier-Regeln
Wichtig:
Diese Empfehlung stellt keine Rechtsberatung dar. Ob das Retourenportal im eigenen Shop auch für Widerrufe eingesetzt wird, sollte immer im eigenen Ermessen und in eigener Verantwortung entschieden werden.
Können die bestehenden Filter und Automatisierungen auch im separaten Widerrufsformular genutzt werden?
Aktuell ist nicht vorgesehen, die bestehenden Filterlogiken, Ausschlüsse und Automatisierungen zusätzlich auch in das separate Widerrufsformular zu übernehmen.
Das betrifft insbesondere Funktionen wie:
Ausschluss bestimmter Bestellungen
automatische Freigabe von Widerrufen
automatische Labelbereitstellung
carrierabhängige Rücksende-Regeln
Der Hintergrund ist, dass diese Anforderungen typischerweise bereits über das Retourenportal abbildbar sind. Wer solche Prozesse benötigt, ist derzeit in vielen Fällen mit dem Retourenportal besser aufgestellt.
Wird das Widerrufsformular künftig noch erweitert?
Grundsätzlich ist es gut möglich, dass das Widerrufsformular in Zukunft noch um weitere Helferlein und Automatisierungen erweitert wird.
Aktuell ist das jedoch noch nicht konkret vorgesehen. Rückmeldungen aus der Praxis — zum Beispiel zu automatischen Genehmigungen, Filterregeln oder Label-Workflows — werden aber gesammelt und fließen in die weitere Bewertung ein.
War dieser Artikel hilfreich?
Das ist großartig!
Vielen Dank für das Feedback
Leider konnten wir nicht helfen
Vielen Dank für das Feedback
Feedback gesendet
Wir wissen Ihre Bemühungen zu schätzen und werden versuchen, den Artikel zu korrigieren